Das Denkmal

Ein Haus in der denkmalgeschützten Siedlung in der Goethestraße
© Gert Eckel

Eine Hausgruppe von acht Häusern auf einem weitläufigen Seegrundstück in Berlin-Zehlendorf, die als Gesamtanlage seit 2011 ein gesetzlich geschütztes Denkmal ist. Während des Genehmigungs-Prozesses vierzig Jahre zuvor hatten die Behörden gedroht, die Errichtung der Häuser wegen Verunstaltung zu verbieten.

Aus der Denkmalbegründung von Dr. Dietrich Worbs:

…besteht ein Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung seiner Bauten, insbesondere der Wohnhäuser Goethestraße 31/33, weil sie schon damals aus der Masse des Gebauten als nicht alltägliche, als außergewöhnliche künstlerische Leistungen herausragten.